Wärmepumpen

Emissionsfrei

Es entstehen keinerlei Emissionen beim Betrieb der Wärmepumpe. Wenn diese zusätzlich mit ökologischen Strom, beispielsweise aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage gespeist betrieben wird heizen Sie CO2 neutral!

Effizient

Da die Wärmepumpe nur einen geringen Anteil an Strom benötigt, um die aus Luft, Wasser oder Erde gewonnenen Wärme so weit zu temperieren, dass sie für Heizzwecke nutzbar ist, wartet sie mit einer deutlich geringeren Verlustrate auf, als Öl- oder Gasheizungen.

Wartungsfrei

Fast alle Wärmepumpenvarianten sind völlig wartungsfrei. Lediglich bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe muss der Kältemittelkreislauf regelmäßig überprüft und bei der Luft-Luft-Wärmepumpe der Filter regelmäßig ausgewechselt werden

Heizen und Kühlen

Wärmepumpen können nicht nur die eigenen vier Wände heizen und für warmes Wasser sorgen, sondern auch zum Kühlen verwendet werden.

Staatliche Förderungen

Wir unterstützen!

Während des gesamten Antragsprozesses steht Ihnen unser Team zur Seite. Wir helfen beim Ausfüllen der Anträge um Ihnen eine maximale Förderung zu ermöglichen!

55% Förderung*

Beim Austausch Ihrer mindestens 20 Jahre alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe beteiligt sich der Deutsche Staat mit 55 % Zuschuss. Sprechen Sie uns an! Mehr Informationen erhalten Sie hier

Bauart

Grundförderung

Klimageschwindigkeitsbonus

Effizienzbonus

Einkommensbonus**

Maximaler Fördersatz

Luft-Wasser-Wärmepumpe

30 Prozent

20 Prozent

   -

30 Prozent

70 Prozent

Wasser-/Erdreich-/Abwasser-Wärmepumpe

30 Prozent

20 Prozent

5 Prozent

30 Prozent

70 Prozent

Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel

30 Prozent

20 Prozent

5 Prozent

30 Prozent

70 Prozent

Die förderfähigen Kosten für eine Wohneinheit liegen bei 30.000€. Diese erhöhen sich bei weiteren Wohneinheiten. Sprechen Sie uns an um Ihre maximale Fördersumme zu berechnen.

Impressionen

Unser Partner:

Lassen Sie sich von unserem Team beraten!

*: Stand: 01/2024 – Die tatsächliche Höhe der Förderung ist von den aktuellen Förderleistung des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle abhängig.
**:  für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro

Sonstiges